Abmahnchecker

Kostenloser Abmahn-Check für .de Websites - DSGVO, Impressum, Google Fonts & mehr

  • 50+ Abmahnrisiken prüfen
  • DSGVO & Cookie-Banner Check
  • Impressum & Datenschutz Analyse

Kostenloser Website Abmahn-Check

Kostenrisiko minimieren

Website Abmahnungen können bis zu 20.000€ kosten. Anwaltsgebühren, Schadensersatz und Vertragsstrafen summieren sich schnell. Unser kostenloser Abmahnchecker hilft Ihnen, Abmahnrisiken frühzeitig zu erkennen und Ihre Homepage rechtlich zu prüfen.

Aktuelle Rechtslage

Wir prüfen Ihre Website nach aktuellen Gesetzen: DSGVO, TDDDG, DDG, UWG, VSBG. Inklusive neuester Rechtsprechung wie das LG München Google Fonts Urteil. Umfassender DSGVO Compliance Check für Ihre Internetseite.

Transparent & ehrlich

Wir zeigen genau, was wir prüfen und was nicht. Keine falschen Versprechungen. Jeder Fund wird mit Rechtsgrundlagen und Nachweisen belegt. Website rechtssicher machen leicht gemacht.

Speziell für .de Domains

Unser Website Check ist optimiert für deutsche Websites und deutsches Recht. Impressum prüfen, Datenschutzerklärung prüfen, Cookie Consent prüfen — alles nach DE/EU-Recht. Andere TLDs haben oft abweichende rechtliche Anforderungen.

Website rechtlich prüfen: Umfassender Leitfaden für abmahnsichere Websites

Warum ist eine rechtliche Prüfung Ihrer Website so wichtig?

In Deutschland sind Website-Abmahnungen ein ernstzunehmendes Risiko für jeden Websitebetreiber. Ob Onlineshop, Unternehmenswebsite oder privater Blog mit Werbung – sobald eine Website geschäftsmäßig betrieben wird, gelten strenge rechtliche Anforderungen. Ein kostenloser Website Check kann helfen, teure Abmahnungen zu vermeiden.

Die häufigsten Abmahngründe sind DSGVO-Verstöße, fehlende oder unvollständige Impressumsangaben, Cookie-Banner ohne gleichwertige Ablehnen-Option, Tracking vor Consent und die Einbindung von Google Fonts von externen Servern. Jeder dieser Verstöße kann zu Abmahnkosten von mehreren tausend Euro führen.

DSGVO-Compliance: Was bedeutet das konkret für Ihre Website?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Websitebetreiber bedeutet dies: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. IP-Adressen, Cookies, Kontaktformulare) benötigt eine Rechtsgrundlage – meist die Einwilligung des Nutzers.

Ein DSGVO Check für Ihre Website sollte folgende Punkte umfassen: Ist eine vollständige Datenschutzerklärung vorhanden? Werden alle Datenverarbeitungsvorgänge transparent aufgelistet? Gibt es einen Cookie-Banner mit gleichwertiger Ablehnen-Option? Werden Tracking-Tools erst nach Einwilligung geladen? Sind alle Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Drittanbietern abgeschlossen?

Tracking vor Consent: Der häufigste Abmahngrund 2025/2026

Seit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) am 1. Dezember 2021 ist die Rechtslage eindeutig: §25 TTDSG verbietet jeglichen Zugriff auf Endgeräte (z.B. durch Cookies oder Local Storage) ohne vorherige Einwilligung. Das bedeutet: Tracking-Tools wie Google Analytics, Facebook Pixel, Google Tag Manager oder Matomo dürfen erst nach Einwilligung des Nutzers geladen werden.

Viele Websites verstoßen gegen diese Regelung, indem sie Tracking-Scripts bereits vor der Cookie-Einwilligung laden. Dies ist einer der häufigsten Abmahngründe und kann zu hohen Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen. Ein Website Compliance Check deckt solche Verstöße auf.

Google Fonts Abmahnung: Was Sie wissen müssen

Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts von Google-Servern ohne Einwilligung des Nutzers gegen die DSGVO verstößt. Der Grund: Bei jedem Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen – und IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten.

Seit diesem Urteil gibt es eine regelrechte Abmahnwelle wegen Google Fonts. Tausende Websitebetreiber haben Abmahnungen erhalten. Die Lösung ist einfach: Google Fonts lokal hosten statt von Google-Servern zu laden. Unser Google Fonts Abmahnung Check prüft, ob Ihre Website betroffen ist.

Impressumspflicht: Diese Angaben sind Pflicht

Nach §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – ehemals Telemediengesetz (TMG) – muss jede geschäftsmäßige Website ein vollständiges Impressum haben. Folgende Angaben sind Pflicht: Name und Anschrift des Betreibers, E-Mail-Adresse, bei Dienstleistungen auch Telefonnummer, Handelsregister-/Vereinsregisternummer (falls vorhanden), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden), Aufsichtsbehörde bei reglementierten Berufen.

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ein klassischer Abmahngrund. Unser Impressum Check prüft, ob Ihre Website ein vollständiges Impressum hat und ob alle Pflichtangaben vorhanden sind.

Cookie-Banner: Was ist rechtlich zulässig?

Das Planet49-Urteil des EuGH (C-673/17) hat klargestellt: Cookie-Banner müssen eine gleichwertige Ablehnen-Option haben. Vorausgewählte Checkboxen (Pre-Checked) sind unzulässig. Der Nutzer muss aktiv zustimmen – und genauso einfach ablehnen können.

Viele Cookie-Banner verstoßen gegen diese Vorgaben, indem sie nur einen "Akzeptieren"-Button prominent anzeigen, während die Ablehnen-Option versteckt oder umständlich zu finden ist. Dies führt zu Abmahnungen wegen Cookie-Banner. Unser Cookie Consent Check prüft, ob Ihr Banner rechtssicher ist.

Shop-Pflichten: Was Onlineshops beachten müssen

Onlineshops unterliegen zusätzlichen rechtlichen Anforderungen. Nach Art. 246a EGBGB müssen folgende Informationen bereitgestellt werden: Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Grundpreisangaben bei Waren nach Gewicht/Volumen, Informationen zu Versandkosten und Lieferzeiten, Zahlungsarten und deren Kosten.

Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Unser Scanner prüft automatisch, ob Ihre Website als Shop erkannt wird und ob die entsprechenden Pflichtangaben vorhanden sind.

So machen Sie Ihre Website abmahnsicher

Eine abmahnsichere Website zu erstellen, erfordert mehrere Schritte: 1) Vollständiges Impressum mit allen Pflichtangaben, 2) DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, 3) Cookie-Banner mit gleichwertiger Ablehnen-Option, 4) Kein Tracking vor Consent (§25 TTDSG), 5) Google Fonts lokal hosten, 6) SSL/HTTPS-Verschlüsselung, 7) Für Shops: Widerrufsbelehrung, AGB, Grundpreise.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Abmahnchecker, um Ihre Website auf alle relevanten Abmahnrisiken zu prüfen. Der Scanner analysiert Ihre Website automatisch und zeigt Ihnen detailliert, wo Handlungsbedarf besteht. So können Sie Ihre Website rechtssicher machen und teure Abmahnungen vermeiden.

Aktuelle Abmahnwellen 2025/2026

Diese Abmahnrisiken sind aktuell besonders häufig. Website auf Abmahnung prüfen — kostenlos und sofort!

HOCH2022-2025

Google Fonts Abmahnwelle 2022-2025

Seit dem LG München Urteil (20.01.2022) werden tausende Websites wegen Google Fonts abgemahnt. IP-Übertragung an Google ohne Einwilligung verstößt gegen DSGVO.

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MITTEL2025

ODR-Link Abmahnungen seit Juli 2025

EU-ODR-Plattform wurde am 20.07.2025 abgeschaltet. Websites mit veralteten ODR-Links werden abgemahnt. Link muss entfernt werden.

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KRITISCH2021-2025

Cookie-Banner Abmahnwelle

Planet49-Urteil (EuGH C-673/17): Cookie-Banner müssen gleichwertige Ablehnen-Option haben. Pre-Checked Checkboxen sind unzulässig.

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KRITISCH2021-2025

Tracking vor Consent - §25 TDDDG

Seit TDDDG (01.12.2021) ist jegliches Tracking vor Einwilligung verboten. Auch Google Analytics, Facebook Pixel, etc. dürfen nicht vor Consent laden.

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13 Rechtspakete im Detail

Was wir wirklich prüfen — transparent und ehrlich

A

Tracking vor Consent

§25 TDDDG

Prüft ob Tracking-Requests, Cookies oder Speicherzugriffe VOR Einwilligung erfolgen — häufigster Abmahngrund 2025

B

Impressum vorhanden

§5 DDG

Prüft ob eine Impressum-Seite gefunden wurde und ob eine E-Mail-Adresse vorhanden ist

C

ODR-Link Entfernung

§5 UWG

Prüft auf veraltete Links zur eingestellten EU-ODR-Plattform (seit 20.07.2025 abgeschaltet) — neue Abmahnwelle

D

Verbraucherstreitbeilegung

VSBG §36

Prüft ob Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung vorhanden ist

E

Shop-Pflichten

Art. 246a EGBGB

Prüft Widerrufsbelehrung, AGB, Grundpreisangaben — nur bei erkannten Onlineshops

F

Barrierefreiheit

BFSG

Relevanzprüfung für Barrierefreiheitsanforderungen (ab 2025 für bestimmte Angebote)

G

Cookie-Banner Gleichwertigkeit

EuGH C-40/17

Prüft ob Cookie-Banner gleichwertige Ablehnen-Option hat (Planet49-Urteil) — häufige Abmahnungen

H

Datenschutzerklärung vorhanden

Art. 13-22 DSGVO

Prüft ob Datenschutzerklärung gefunden wurde und Betroffenenrechte erwähnt werden

I

SSL/TLS & Security

DSGVO Art. 32

Prüft HTTPS-Verschlüsselung und Security-Headers (HSTS, CSP, X-Frame-Options)

J

Social Media Plugins

§25 TDDDG

Prüft Facebook, Instagram, Twitter/X auf 2-Klick-Lösung und Consent-Pflicht

K

E-Mail-Marketing

UWG §7

Prüft Newsletter-Formulare auf Double-Opt-In Hinweise

L

Kontaktformulare

DSGVO Art. 6

Prüft Kontaktformulare auf Datenschutzhinweise und vorausgewählte Checkboxen

N

Google Fonts Abmahnung

LG München I 3 O 17493/20

Prüft ob Google Fonts von Google-Servern geladen werden — IP-Übertragung ohne Einwilligung, tausende Abmahnungen seit 2022

Häufig gestellte Fragen

Alles was Sie über Website-Abmahnungen wissen müssen

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Abmahnungen

Website Abmahnungen können bis zu 20.000€ kosten. Prüfen Sie Ihre Website kostenlos auf DSGVO-Verstöße, Impressumspflicht, Google Fonts Abmahnung, Tracking vor Consent, Cookie Banner Pflicht und 50+ weitere Abmahnrisiken. Machen Sie Ihre Website abmahnsicher!

Rechtlicher Hinweis

Wichtig: Dieser Abmahnchecker ist ein technisches Analyse-Tool und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir sind eine Online-Marketing-Agentur (Seitenmacht) und keine Rechtsanwaltskanzlei.

Wir helfen Ihnen als Webdesign- und SEO-Agentur dabei, die technischen Aspekte Ihrer Website DSGVO-konform und abmahnsicher zu gestalten. Bei rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.